Produkte mit Recyclinganteil aus PCR und PIR
packconsult organisiert die Beschaffung von Beuteln, Säcken, Tüten und Folien mit Recyclinganteil aus PCR- oder PIR-Materialien. Je nach Produkt, technischer Anforderung und Verfügbarkeit können Recyclingmaterialien eingesetzt werden, um Neuwareanteile zu reduzieren und Nachhaltigkeitsanforderungen besser zu berücksichtigen.
Dabei wird jede Anwendung individuell betrachtet. Entscheidend ist, ob Recyclingmaterialien zur Funktion, Qualität, Verfügbarkeit und Dokumentationsanforderung des jeweiligen Produkts passen.
PCR- und PIR-Materialien für Beutel, Säcke, Tüten und Folien
PCR steht für Post-Consumer Recycled Material. Dabei handelt es sich um Recyclingmaterial, das aus bereits genutzten Produkten oder Verpackungen gewonnen wurde.
PIR steht für Post-Industrial Recycled Material. Dieses Material stammt aus industriellen Produktions- oder Verarbeitungsprozessen und wird erneut in die Fertigung eingebracht.
Beide Materialarten können je nach Anwendung dazu beitragen, Recyclinganteile in PE-Produkten zu erhöhen. Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Produkt, der gewünschten Qualität und den Anforderungen an Verarbeitung, Optik und Dokumentation ab.
Mögliche Produkte mit Recyclinganteil
Je nach technischer Anforderung und Fertigungsmöglichkeit können unterschiedliche Produkte mit PCR- oder PIR-Anteilen geprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Müllbeutel und Müllsäcke
- Sammelsäcke
- Gartensäcke
- Folienversandbeutel, Druckverschlussbeutel, Schiebeverschlussbeutel und weitere wiederverschließbare Beutel
- Beutel für gewerbliche Anwendungen
- Folien auf Rolle
- Verpackungsfolien
- Schutzfolien
- individuell konfektionierte PE-Produkte
- Sonderausführungen nach Kundenspezifikation
Nicht jedes Produkt eignet sich gleichermaßen für jeden Recyclinganteil. Deshalb klärt packconsult gemeinsam mit Ihnen, welche Materialzusammensetzung technisch, wirtschaftlich und qualitativ sinnvoll ist.
Materialauswahl und technische Umsetzbarkeit
Der Einsatz von Recyclingmaterialien wirkt sich auf die Produkteigenschaften aus. Je nach PCR- oder PIR-Anteil können sich Farbe, Transparenz, Geruch, Reißfestigkeit, Verarbeitung, Oberfläche oder Bedruckbarkeit verändern.
packconsult stimmt Ihre Anforderungen mit geeigneten Partnerfabriken ab und prüft, welche Materialmischung für Ihr Produkt infrage kommt. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- gewünschter Recyclinganteil
- Materialart und Materialherkunft
- technische Belastbarkeit
- Materialstärke
- Farbe und Transparenz
- Verarbeitung und Konfektionierung
- Bedruckbarkeit
- Einsatzbereich
- Bestellmenge
- Verfügbarkeit
- Dokumentation und Nachweise
So entsteht eine Produktspezifikation, die Nachhaltigkeitsanforderungen, technische Anforderungen und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zusammenführt.
Neben PCR- und PIR-Materialien können je nach Produkt und Anwendung auch weitere nachhaltigkeitsbezogene Materialoptionen geprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel höhere Recyclinganteile, Materialmischungen mit reduziertem Neuwareanteil oder, falls technisch, wirtschaftlich und regulatorisch sinnvoll, biobasierte Materiallösungen. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die konkrete Anwendung, die geforderte Produktqualität, verfügbare Mengen, Nachweise und die Umsetzbarkeit bei geeigneten Partnerfabriken.
Recyclinganteile, Zertifizierungen und Nachweise
Bei Produkten mit PCR- oder PIR-Materialien können Nachweise, Zertifizierungen oder Bestätigungen eine wichtige Rolle spielen. Je nach Kundenanforderung, Ausschreibung oder Produktspezifikation können zum Beispiel Informationen zu Recyclinganteilen, Materialherkunft, Zertifizierungen oder Produktionsstandards relevant sein.
packconsult holt diese Informationen bei den Partnerfabriken ein, ordnet sie für Ihr Beschaffungsprojekt ein und macht sie verfügbar. Dazu können je nach Projekt auch Zertifizierungen oder Standards wie GRS, BSCI, Sedex, ISO-Standards oder weitere produkt- und lieferkettenbezogene Nachweise gehören.
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Abgrenzung zu Verpackungsanforderungen und PPWR
Produkte mit Recyclinganteil sind nicht automatisch Verpackungen im Sinne der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Entscheidend ist die Zweckbestimmung des jeweiligen Produkts.
Müllbeutel, Sammelsäcke oder vergleichbare Produkte können anderen Anforderungen unterliegen als Folien oder Beutel, die tatsächlich zur Verpackung, Umhüllung, zum Schutz oder zum Transport einer Ware eingesetzt werden.
Wenn Produkte als Verpackung eingesetzt werden sollen, prüft packconsult gemeinsam mit Ihnen, ob PPWR-relevante Anforderungen für Material, Recyclinganteil, Dokumentation oder Produktausführung berücksichtigt werden müssen.
Sie möchten Produkte mit PCR- oder PIR-Anteil beschaffen?
Sprechen Sie mit uns über Ihr Produkt, Ihre geplanten Mengen und Ihre Anforderungen an Material, Recyclinganteil, Qualität und Dokumentation. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung für Ihr Beschaffungsprojekt sinnvoll und umsetzbar ist.
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